Für Senioren und ihre Angehörigen
Sozialraumbudget:
Was ändert sich
für Sie?
Sozialraumbudget verständlich erklärt – ein Informationsangebot von hilfsbereit.
Sie haben von der Pflegereform gehört und fragen sich, was aus Ihrer Alltagshilfe wird? Hier erfahren Sie, was heute gilt und welche Änderungen geplant sind.
Wichtig: Für Sie gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Gesetz. Die Änderungen werden für 2027 diskutiert.
Redaktionsstand: 2. Oktober 2026 · Thema: Pflegeversicherung und Alltagshilfe
Auf einen Blick
Was soll sich für mich ändern?
Das Sozialraumbudget soll den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen. Entscheidend ist vor allem Ihr Pflegegrad. Diese Übersicht trennt die aktuelle Leistung von den geplanten Änderungen.
| Ihre Situation | Heute gültig | Nach dem Reformplan |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € Entlastungsbetrag monatlich | Kein entsprechendes Geldbudget; stattdessen neue Begleitung und Prävention vorgesehen |
| Pflegegrad 2 bis 5 | 131 € Entlastungsbetrag monatlich | Bis zu 175 € Sozialraumbudget monatlich ab 25 Jahren für anerkannte Alltagsangebote |
| Junge Pflegebedürftige | 131 € Entlastungsbetrag monatlich | Bis zu 300 € monatlich bei Pflegegrad 2–5 und einem Alter unter 25 Jahren |
| Status | Geltende Leistung nach § 45b SGB XI | Geplante Neuregelung, noch kein geltender Anspruch |
Die Beträge sind zweckgebundene Leistungen zur Finanzierung geeigneter Unterstützung, kein frei verfügbares zusätzliches Pflegegeld. Rechtsgrundlage und Reformquellen
Pflegegrad 1: Hat sich Ihr Hilfebedarf verändert?
Heute können Sie den Entlastungsbetrag weiterhin nutzen. Der Reformplan sieht bei Pflegegrad 1 künftig kein Sozialraumbudget vor. Umso wichtiger ist die Frage: Passt Ihr bisheriger Pflegegrad noch zu Ihrer tatsächlichen Situation?
Wenn Sie inzwischen mehr Hilfe brauchen, sollten Sie einen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse in Betracht ziehen. Das ist bereits heute möglich – unabhängig von der geplanten Reform. Entscheidend sind Veränderungen Ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten, nicht allein eine neue Diagnose.
Notieren Sie konkrete Beispiele: Brauchen Sie häufiger Hilfe beim Waschen oder Anziehen? Fällt Ihnen das Aufstehen oder die Orientierung schwerer? Benötigen Sie mehr Unterstützung im Umgang mit Medikamenten oder bei der Gestaltung Ihres Tages? Halten Sie Veränderungen fest und legen Sie vorhandene Arztberichte bereit.
Mit dem Antrag wird eine erneute Begutachtung veranlasst. Ob ein höherer Pflegegrad vorliegt, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens. Die geplante Reform allein begründet keine Höherstufung.
Gestiegenen Hilfebedarf mit hilfsbereit besprechen →Pflegegrad 2 bis 5 · Geplante Möglichkeiten
Mehr Entlastung im Alltag: Nutzen Sie Ihr Budget passend zu Ihrem Bedarf.
Wenn Ihnen die bisherige Unterstützung nicht ausreicht, lohnt sich ein Gespräch über zusätzliche oder längere Einsätze. Für Menschen ab 25 Jahren sieht der Entwurf bis zu 175 € monatlich vor – 44 € mehr als der heutige Entlastungsbetrag von 131 €. Das entspricht rechnerisch rund 34 % mehr Budget.
Überlegen Sie gemeinsam mit hilfsbereit, wie Sie das vorgesehene Budget vollständig für die Hilfe nutzen können, die Sie tatsächlich brauchen. Vielleicht wünschen Sie sich mehr Unterstützung im Haushalt, zusätzliche Begleitung oder regelmäßige Zeit zur Entlastung Ihrer Angehörigen.
Was würde Ihnen helfen?
Notieren Sie, wo Ihnen im Alltag eine helfende Hand fehlt. Auch Ihre Angehörigen können beschreiben, welche Aufgaben sie gerne abgeben würden.
Zusätzliche Hilfe planen
Lassen Sie sich eine Kostenübersicht erstellen: Welche Einsätze passen ins Budget, einschließlich Anfahrt? Mehr Budget bedeutet nicht automatisch eine feste Zahl zusätzlicher Stunden.
Regelmäßige Hilfe vereinbaren
Besprechen Sie frühzeitig passende Termine. Neue Einsatzzeiten und eine Ausweitung richten sich nach Ihrem Bedarf, den verfügbaren Mitarbeitenden und den endgültigen Regeln.
Geplant: monatlich nutzen statt ansparen
Der Kabinettsentwurf sieht für das Sozialraumbudget keine Ansparmöglichkeit vor. Regelmäßige Hilfe sollte deshalb vorausschauend geplant werden. Die heutigen Übertragungsregeln des Entlastungsbetrags gelten zunächst weiter; für den Übergang sind die endgültigen Regelungen maßgeblich.
Selbstbestimmt zu Hause leben
Es geht um die Hilfe, die Ihnen den Alltag leichter macht.
Ob der Einkauf schwerfällt, die Wäsche liegen bleibt oder Sie sich Gesellschaft wünschen: Alltagshilfe richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und kann zugleich Angehörige entlasten.
Für eine Finanzierung über die Pflegekasse kommt es darauf an, ob das Angebot anerkannt ist, welche Leistung erbracht wird und welches Budget verfügbar ist. Lassen Sie sich Kosten und Abrechnung vor Beginn erklären.
Die Leistungen von hilfsbereit kennenlernen →Hilfe im Haushalt
Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, beim Kochen und bei der Wäsche.
Einkäufe und Begleitung
Gemeinsam einkaufen oder wichtige Besorgungen erledigen lassen.
Gesellschaft und gemeinsame Zeit
Gespräche, Spaziergänge oder Aktivitäten, die Freude in den Alltag bringen.
Gut vorbereitet
Was kann ich jetzt tun?
Unterlagen bereitlegen
Notieren Sie Ihren Pflegegrad, Ihre bisherige Hilfe und Ihre Wünsche. Hilfreich sind der Pflegekassenbescheid und die letzten Abrechnungen.
Mit Ihrem Anbieter sprechen
Fragen Sie nach Anerkennung, Stundenpreis, Anfahrtskosten und Abrechnung. Klären Sie gemeinsam, was die geplanten Änderungen für Ihre Hilfe bedeuten könnten.
Die Pflegekasse einbeziehen
Lassen Sie verfügbare Beträge und mögliche Eigenkosten prüfen. Sobald die endgültigen Regeln feststehen, kann Ihre Pflegekasse die Auswirkungen auf Ihren Anspruch erklären.
Ihre Fragen sind willkommen
Häufige Fragen zum Sozialraumbudget
Muss ich jetzt einen neuen Antrag stellen?
Für das geplante Sozialraumbudget müssen Sie heute keinen Antrag stellen. Nutzen Sie zunächst die geltenden Leistungen. Wie die Umstellung im Einzelnen erfolgt, hängt von der endgültigen Regelung und ihrer Umsetzung durch die Pflegekassen ab.
Kann meine bisherige Haushaltshilfe weiterkommen?
Das sollten Sie direkt mit Ihrem Anbieter klären. Fragen Sie, ob er als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist und wie er Ihre Leistungen abrechnet. Eine Aussage zum künftigen Leistungsumfang ist erst auf Grundlage der endgültigen Regeln und Ihrer persönlichen Situation möglich.
Bekomme ich das Geld auf mein Konto ausgezahlt?
Der aktuelle Entlastungsbetrag wird gegen Nachweise für geeignete Leistungen erstattet. Bei vereinbarter Abtretung kann ein Anbieter direkt abrechnen. Auch das geplante Sozialraumbudget ist zweckgebunden. Klären Sie das konkrete Verfahren mit Ihrer Pflegekasse und Ihrem Anbieter.
Muss ich für meine Alltagshilfe selbst bezahlen?
Eigenkosten können entstehen, wenn die Kosten das verfügbare Budget übersteigen oder Leistungen nicht erstattungsfähig sind. Fragen Sie vor Beginn nach einer nachvollziehbaren Kostenübersicht. Die Zahl der finanzierbaren Stunden hängt auch von Stundenpreis und Anfahrtskosten ab.
Was wird aus meinem noch nicht genutzten Entlastungsbetrag?
Heute werden ungenutzte Beträge in Folgemonate übertragen; ein Restbetrag am Jahresende kann bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Der Entwurf sieht für das neue Sozialraumbudget dagegen keine Ansparmöglichkeit vor. Lassen Sie sich Restbeträge und Übergangsfristen vor der Umstellung von Ihrer Pflegekasse bestätigen.
Ist das Sozialraumbudget dasselbe wie das Entlastungsbudget?
Nein. In der geplanten Reform bezeichnet das Sozialraumbudget die Unterstützung im Alltag. Mit Entlastungsbudget ist eine andere Leistung gemeint, die das bisherige Pflegegeld ablösen soll. Achten Sie bei Berichten und Beratung auf diese unterschiedlichen Begriffe.
Ich habe noch keinen Pflegegrad. Was kann ich tun?
Wenn Sie dauerhaft Hilfe brauchen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Beschreiben Sie, welche Tätigkeiten Ihnen schwerfallen. Ein Pflegestützpunkt oder Ihre Pflegekasse berät Sie zum Verfahren. Alltagshilfe lässt sich auch privat vereinbaren; sprechen Sie vorher über die Kosten.
Kann ich als Angehöriger die Beratung übernehmen?
Ja, Sie können sich zunächst allgemein informieren und gemeinsam mit Ihrem Angehörigen die benötigte Hilfe besprechen. Wenn es um Auskünfte der Pflegekasse oder verbindliche Vereinbarungen geht, kann eine Vollmacht erforderlich sein.
Wann ist ein Höherstufungsantrag sinnvoll?
Wenn Ihr tatsächlicher Pflegebedarf seit der letzten Einstufung gestiegen ist. Sie stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Dokumentieren Sie, was Sie inzwischen nicht mehr selbstständig können und welche Hilfe Sie benötigen. Bei der erneuten Begutachtung wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad vorliegen. Mehr zur Vorbereitung bei Pflegegrad 1.
Wie kann ich meine Unterstützung bei Pflegegrad 2–5 ausweiten?
Besprechen Sie mit hilfsbereit, welche zusätzliche Hilfe Sie brauchen und was sie kostet. Das geplante höhere Budget könnte dafür mehr Spielraum eröffnen. Heute rechnen wir weiterhin mit den geltenden Leistungen. Zusätzliche Einsätze können vereinbart werden, sobald Finanzierung und Termine geklärt sind. Die Ausweitung Schritt für Schritt planen.
Kann ich das neue Budget für Hilfe durch einen Pflegedienst nutzen?
Nach dem Entwurf ist das Sozialraumbudget anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten. Eine Zulassung als Pflegedienst allein genügt dafür nicht. Fragen Sie bei Ihrer bisherigen Hilfe nach Anerkennung und Abrechnungsweg; die endgültigen Vorgaben sind abzuwarten.
Kann auch Nachbarschaftshilfe infrage kommen?
Nachbarschaftshilfe kann eine wertvolle Ergänzung sein. Für eine Erstattung müssen die jeweils geltenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sein. Klären Sie Aufgaben, Verlässlichkeit, Versicherungsschutz und Abrechnung vorab. Nicht jede private Hilfe kann über die Pflegekasse finanziert werden.
Wann gelten die neuen Regeln verbindlich?
Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und zum gesetzlich bestimmten Zeitpunkt. Die Planung für 2027 ist noch keine Zusage für Ihren Einzelfall. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand bei Ihrer Pflegekasse.
Wir sind hilfsbereit für Sie
Gemeinsam schauen wir, welche Hilfe zu Ihnen passt.
Sie müssen die Veränderungen nicht allein sortieren. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung Sie sich wünschen und welche Finanzierung für Ihre Alltagshilfe in Betracht kommt.
hilfsbereit unterstützt Senioren und Angehörige in der Südpfalz, der Südwestpfalz und im Dahner Felsenland – etwa in Landau, Annweiler, Hauenstein und Dahn.
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Nachvollziehbar informiert
Quellen und redaktioneller Stand
Dieser Ratgeber wird von hilfsbereit Alltagshilfe herausgegeben. Er informiert über die Pflegeversicherung und verweist auch auf unsere eigenen Angebote. Er ist kein behördliches Portal. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Leistungsanspruch wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.
- Bundesgesundheitsministerium: Entlastungsbetrag und Unterstützung im Alltag
- § 45b SGB XI: geltende Regelung zum Entlastungsbetrag
- Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur geplanten Pflegereform
- Bundesgesundheitsministerium: Mitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026
- hilfsbereit Südwestpfalz: Leistungen, Kontakt und Tätigkeitsgebiet
- Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung und Höherstufung
- Kabinettsentwurf des PNOG (PDF): § 45b und Begründung zur monatlichen Nutzung
- hilfsbereit Südpfalz: Informationsbüro Landau
Redaktion: hilfsbereit Alltagshilfe · Verantwortlich: Michael Zürn
Zuletzt geprüft am 2. Oktober 2026. Geplante Änderungen sind ausdrücklich gekennzeichnet. Eine Aktualisierung erfolgt redaktionell, nicht automatisch.
Hier geht es um die Pflegeversicherung; das gleichnamige Kita-Sozialraumbudget ist ein anderes Thema.
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